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D e f i n i t i o n :

Die Pflegestandards einer Einrichtung sind:

Allgemein gültige und akzeptierte Normen zur Festlegung eines bestimmten Qualitätsniveaus, einschließlich der dafür benötigten pflegerischen Leistungen.
Pflegestandards legen themen- oder tätigkeitsbezogen fest, was die Pflegekraft in einer konkreten Situation generell leisten soll/will, und wie diese Leistung auszusehen hat.

Pflegestandards geben der Pflegekraft klare Richtlinien:

  • Wie die einzelnen Pflegeverrichtungen in der Einrichtung durchgeführt werden sollen.
  • Welche Schwerpunkte in bestimmten pflege- oder bewohnerrelevanten Situationen gesetzt werden.
  • Was bei speziellen pflegerischen Maßnahmen zu beachten ist.
  • Wie ständig wiederkehrende Abläufe gehandhabt werden.
  • Wer wann für welche Tätigkeiten zuständig  und verantwortlich ist.
  • Welche Sofortmaßnahmen in Notfallsituationen zu treffen sind.

Standards als Bausteine, die komplexe Arbeitsabläufe mit geringem Aufwand dokumentierbar machen:

Pflegestandards müssen Bausteine darstellen, die von jeder Pflegekraft zu einem individuellen Pflegekonzept zusammengesetzt werden können. Jeder Standard soll dabei ein Baustein sein, auf den weitere aufbauen können oder in den bereits andere integriert sind. Hierdurch entsteht nun die Möglichkeit, komplexe Arbeitsabläufe ohne großen Aufwand zu dokumentieren.

Standards als Bausteine, die einmal festgelegt und eingeführt die komplexen Arbeitsabläufe mit geringem Aufwand transparent machen:

Pflegestandards müssen Bausteine darstellen, die für jeden Fremden nachvollziehbar erläutern, welche Tätigkeit von welchen Personen in welcher Art und Weise, und mit welchem Ziel durchgeführt wird.

Voraussetzung für exakte Anwendung von Pflegestandards sind folgende vier Punkte:

  1. Jede Pflegekraft muss über Sinn und Zweck eines jeden Standards bzw. dessen Qualitätsanspruch informiert sein. Dazu sind Fortbildungsangebote dringend notwendig.
  2. Sie sollte bereit sein, früher angewandte Standards zugunsten von besser durchdachten und überarbeiteten zeitgemäßen Handlungskonzepten aufzugeben.
  3. Die Standards müssen zu allgemein gültigen Richtlinien mit verbindlichem Charakter für die gesamte Einrichtung erklärt werden. Das heißt, dass jede Pflegeperson, die sich nicht daran hält, im Rechtsfall zur Rechenschaft gezogen werden kann.
  4. Die verbindliche Anwendung der Standards muss regelmäßig überprüft werden. Abweichendes Vorgehen muss individuell und präzise begründet werden. Wenn sich Abweichungen häufen, müssen Ursachen gesucht und überprüft werden. Je nach Ursache muss der Standard neu angepaßt oder neu erarbeitet werden.

 

Unsere Kunden individuell zu pflegen und zu betreuen heißt, den Eigenheiten und der Situation des Kunden entgegenzukommen und nicht, dass die Pflegekraft individuelle Praktiken und Techniken beibehält.